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Spitalrat & Spitaldirektion
Das Universitätsspital Zürich verpflichtet sich zu einer offenen, transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und strebt dabei ein ausgewogenes Verhältnis an Führung und Kontrolle an. Das Universitätsspital Zürich lehnt sich bei der Struktur der Berichterstattung an die Richtlinie betreffend Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange an.

Spitalrat

Mitglieder des Spitalrats

Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des Universitätsspitals. Die fünf bis sieben ordentlichen Mitglieder werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt. Die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt. Die Mitglieder nehmen innerhalb des USZ keine Exekutivfunktionen wahr. Die Mitglieder des Spitalrats waren zuvor weder in der Spitaldirektion des USZ noch in der ZWZ AG tätig und stehen auch nicht in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit dem USZ oder der ZWZ AG. Der Spitalrat konstituiert sich selbst.

 

Zusammensetzung per 31. Dezember 2023

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

1993–1997 Finanzchef Kantonsspital Zug, 1997–2007 Inhaber AZ Treuhand Consulting/AZ AG, 2008–2011 Partner H Focus AG, 2011–2017 Partner KPMG Healthcare, 2017–2021 CEO des Stadtspitals Zürich mit den Standorten Waid und Triemli, Dozent und Prüfungsexperte H+ Bildung, seit 2021 Spitalratspräsident am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Präsident Stiftung Kliniken Valens, VR Swiss Professional Recruiting AG, VR Mühlerama Seon AG, VR-Präsident Bigoni Fashion AG (bis Dezember 2023), VR Faktor Journalisten AG (bis November 2023).

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

2002–2005 Leiterin Pflege/Gesundheitsberufe und sodann Leiterin Dienstleistungen sowie stv. Direktorin am Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe WE’G, Aarau und Zürich, 2005–2021 Pflegedirektorin Psychiatrische Dienste Kanton Thurgau, bis 2020 Präsidentin Swiss Nurse Leaders, 2015–2021 Direktorin Pflege, MTD, Soziale Arbeit UPK Basel, seit 2021 selbständig tätig in diversen Mandaten, Unterrichtstätigkeit im Gesundheitswesen, seit 2019 Mitglied und seit 2022 Vizepräsidentin des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Stiftungsrätin Mansio Münsterlingen, VR-Vizepräsidentin Psychiatrieverbunde Kanton St. Gallen (bis Juni 2023), Vorstandsmitglied fmc Schweizer Forum für Integrierte Versorgung (bis Mai 2023).

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 1988 Rechtsanwalt bei Homburger AG, zuvor als Rechtsanwalt in Genf tätig, seit 1994 Partner bei Homburger AG, Rechtsanwaltskanzlei, Fachbereiche Wettbewerb/Regulierung, Gesellschaftsrecht/Transaktionen, White Collar/Investigations, Private Clients und Versicherungen, seit 2015 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

VR-Präsident Interwac Holding AG, VR Thomas De La Rue SA, Geschäftsführungsmitglied Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG und Wacker-Werke GmbH & Co. KG, München.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

1998–2014 verschiedene mehrjährige Tätigkeiten in den Bereichen Pflege, Wirtschaftsprüfung und Projektmanagement, 2004–2014 Geschäftsführerin der Schweizerischen Muskelgesellschaft in Zürich, 2014–2017 Bereichsleiterin Alter und Pflege der Stadt Winterthur, 2006–2020 Mitglied (Vizepräsidentin) des Spitalrats der Spitäler Schaffhausen, seit 2017 selbstständige Tätigkeit: Verwaltungsmandate, Projektbegleitungen, Geschäftsführung auf Mandatsbasis und Dozententätigkeit, seit 2017 Geschäftsführerin der kantonalen OdAs Gesundheit und Soziales (KOGS), seit 2020 Dozentin Fachhochschule OST, Lehrgangsleitung Management im Gesundheitswesen, seit 2019 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

VR Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden, VR xundart AG, VR Kurhaus Bergün AG.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

1998–2006 Leitung Zentralsekretariat des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (1993–1998 Geschäftsführender Sekretär) sowie Mitglied des Bankrats der SNB und der Wettbewerbskommission, 2007–2012 Leitung Direktion für Arbeit im SECO, 2012–2021 Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Titularprofessor/Dozent für schweizerische Wirtschafts- und Finanzpolitik, Universitäten Lausanne und Bern, seit 2021 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Stiftung Kongresshaus Zürich, Präsident.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 2011 Professor für Medizininformatik an der BFH, seit 2017 Fachbereichsleiter Medizininformatik, BFH, Gründer mehrerer Start-up-Unternehmen im Bereich Informatik in der medizinischen Forschung und in Behandlungsabläufen, Geschäftsführer Holm Media GmbH, seit 2021 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

VR Berner Bildungszentrum Pflege AG, VR Genossenschaft Alterszentrum Brüggli in Dulliken, Gemeinderat Starrkirch-Will.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 2005 Direktorin Departement Medizinische Dienste und Chefärztin Radiologie, Kantonsspital Baden, seit 2005 Titularprofessur für Diagnostische Radiologie, Universität Zürich, seit 2010 Mitglied der Geschäftsleitung, Kantonsspital Baden, seit 01.07.2023 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Co-Kursdirektorin International Diagnostic Course Davos (IDKD), VR Labor Team W AG und Genui 32 AG, Goldach, Mitglied Kommission Lehre, Universität Zürich, Mitglied Beirat Klinische Forschung ETH@KSB, Vorstandsmitglied International Society for Strategic Studies in Radiology IS3R, Mitglied Core-Team MIBB Arbeitsgruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Senologie.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 2003 Chefärztin für Entwicklung und Wachstum Universitäts-Kinderklinik Genf, seit 2003 ordentliche Professorin für Pädiatrie sowie seit 2019 Vizedekanin Medizinische Fakultät Universität Genf, aktive Forschung im Bereich der Neurowissenschaften, seit 2019 Universitätsrätin Universität Zürich, seit 2020 als Vertreterin des Universitätsrats UZH im Spitalrat am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Stiftungsratsmandate bei der Foundation PrimEnfance (Genf), Foundation Gertrude Von Meissner (Basel) und Nestlé Foundation (Präsidentin).

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

2006–2019 diverse Lehr- und Dozententätigkeiten, 2015–2018 Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2018–2020 Stadtschreiber-Stellvertretung, Stadt St. Gallen, 2018–2023 Rechtskonsulentin der Stadt St. Gallen und Präsidentin des Stimmbüros, seit 2023 stellvertretende Generalsekretärin und Leiterin der Abteilung Recht des Generalsekretariats sowie Mitglied der Geschäftsleitung der Gesundheitsdirektion, Kanton Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

keine

Hauptberufliche Tätigkeit

Generalsekretärin Spitalrat USZ

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

keine

Hauptberufliche Tätigkeit

Generalsekretärin Spitalrat USZ

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

keine

* Die für das Gesundheitswesen zuständige Direktion des Regierungsrats sowie ein Mitglied des Universitätsratssind im Spitalrat mit beratender Stimme vertreten. Sie haben Antrags-, aber kein Stimmrecht (§ 10 Abs. 3 USZG).

 

 

Änderungen im Jahr 2023

Prof. Dr. med. Rahel Kubik wurde als Mitglied des Spitalrats vom Regierungsrat für die Amtsperiode 2023–2027 (1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027) neu gewählt. Sie ersetzt Prof. Dr. med. Andreas Tobler, der per 31. Oktober 2022 von seinem Amt als Spitalrat zurückgetreten war. Alle anderen Spitalratsmitglieder wurden für die Amtsperiode 2023-2027 vom Regierungsrat wiedergewählt.

Die Gesundheitsdirektion wurde durch RA lic. iur. LL.M. Daniel Roth vom 1. Januar 2023 bis 31. August 2023 vertreten, seit dem 1. September 2023 wird der Einsitz der Gesundheitsdirektion im Spitalrat durch Dr. iur. RA Deborah Staub wahrgenommen.

 

Wahl und Amtszeit des Spitalrats

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Der Regierungsrat des Kantons Zürich regelt die Wahl und die Abberufung des Spitalrats. Die Mitglieder des Spitalrats werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt, die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt.

 

Arbeitsweise des Spitalrats

Der Spitalrat tagt auf Einladung des Präsidenten. 2023 hat sich der Spitalrat zu elf ordentlichen und zwei ausserordentlichen Sitzungen getroffen. An den Sitzungen des Spitalrats nehmen in der Regel Mitglieder der Spitaldirektion teil. Sie haben Antrags-, aber kein Stimmrecht.

Der Spitalrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Haupt-, Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter von Spitalratsmitgliedern sind zulässig, wenn die Tätigkeit beziehungsweise das Amt mit der Funktion als Spitalratsmitglied vereinbar ist, dadurch das USZ nicht konkurrenziert wird und die Interessen des USZ davon nicht beeinträchtigt werden. Sie wird dem Präsidenten des Spitalrats bei Aufnahme der Tätigkeit, des Amts gemeldet, periodisch aktualisiert und im Internet und im Geschäftsbericht USZ veröffentlicht. Ist in Bezug auf ein vom Spitalrat zu behandelndes Geschäft die Vereinbarkeit der Haupt-/Nebenbeschäftigung beziehungsweise des öffentlichen Amts nicht gegeben, tritt das Mitglied des Spitalrats in den Ausstand.

Bei Interessenkonflikten benachrichtigt das Spitalratsmitglied den Präsidenten respektive die Vizepräsidentin des Spitalrats. Interessenbindungen werden von den Spitalratsmitgliedern gegenüber dem Spitalrat sowie auf Anfrage gegenüber der Aufsicht und Oberaufsicht offengelegt. Die Mitglieder des Spitalrats treten bei Geschäften in den Ausstand, die ihre eigenen Interessen oder diejenigen von ihnen nahestehenden natürlichen Personen oder juristischen Personen betreffen (Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften des USZ gelten nicht als nahestehende Personen). Die Sitzungen werden protokolliert.

Interne Organisation

Aufgabenteilung im Spitalrat 

Spitalratsmitglied Audit­­aus­schuss Personal­ausschuss Immobilien­ausschuss Strategie­ausschuss
André Zemp, Betriebsökonom FH X X bis 30.06.2023
Regula Lüthi, RN, MPH X Vorsitz X
Franz Hoffet, Dr. iur. LL.M. RA Dr. Franz Hoffet nimmt zusätzlich Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr, namentlich als Referent in den beim Spitalrat hängigen Rekursverfahren. X Vorsitz X
Franziska Mattes, lic. oec. HSG X X bis 30.06.2023
Serge Gaillard, Dr. oec. publ. X X Vorsitz
Jürgen Holm, Prof. Dr. sc. nat. ETH X X Vorsitz seit 01.07.2023
Rahel Kubik, Prof. Dr. med., MPH seit 01.07.2023 X Vorsitz seit 01.07.2023

Ausschüsse

Der Spitalrat hat vier ständige Ausschüsse definiert, welche grundsätzlich alle Geschäfte des Spitalrats vorberaten und in Ausnahmefällen in eigener Kompetenz Beschluss fassen. Pro Ausschuss hat der Spitalrat ein Reglement erlassen, worin der Zuständigkeitsbereich und die Beschlusskompetenzen des jeweiligen Ausschusses beschrieben werden. Jeder Ausschuss besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern des Spitalrats. Die Ausschüsse tagen grundsätzlich sechsmal jährlich. An den Sitzungen ist die Spitaldirektion in der Regel durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertretung sowie einem weiteren Spitaldirektionsmitglied vertreten. Die Sitzungsprotokolle werden allen Spitalratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Der Auditausschuss (AA-SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf alle Geschäfte im Bereich Finanzen, Controlling, Audit und Compliance. Der AA-SR bildet sich laufend ein unabhängiges Urteil über die finanzielle Verfassung des Universitätsspitals, indem er die finanzielle Entwicklung verfolgt und mit dem Direktor Finanzen sowie der externen und internen Revision erörtert.

Der AA-SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • Genehmigung der Aufnahme von Fremdmitteln im Rahmen von Budget, Eigentümer- und Unternehmensstrategie;
  • Definition der Anforderungen an das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Beurteilung von deren Angemessenheit und Funktionsfähigkeit;
  • Genehmigung des Prüfplans; Auftragserteilung an die Finanzkontrolle (externe Revision) für Prüfungen ausserhalb der Finanzaufsicht, Wahl der internen Revision; Auftragserteilung an die interne Revision und Abnahme der Prüfberichte der externen und internen Revision.

Der Personalausschuss (PA-SR) behandelt alle Geschäfte im Bereich Personal und Führung (insbesondere Aufgaben gemäss § 2 Personalreglement USZ wie Ernennung/Berufung; Entschädigung; Fort- und Weiterbildung; Personalentwicklung; Gleichstellung), Unternehmenskultur sowie Beschwerdemanagement, die gestützt auf das USZG in die Kompetenz des Spitalrats fallen.

Der PA-SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • Erlass von Anstellungsverfügungen sowie Abschluss von Anstellungsverträgen, gestützt auf Anstellungsbeschlüsse des Spitalrats;
  • Erlass von Kündigungsverfügungen sowie Abschluss von Trennungsvereinbarungen, gestützt auf Trennungsbeschlüsse des Spitalrats;
  • Beurteilung der Spitaldirektionsmitglieder sowie Festsetzung der Lohnentwicklung und der variablen Lohnanteile auf Antrag der/des Vorsitzenden der Spitaldirektion/CEO;
  • Erlass weiterer personalrechtlicher Verfügungen für Personen, deren Anstellungsbehörde der Spitalrat ist, insbesondere vorsorgliche Massnahmen in dringlichen Fällen;
  • Entscheid über Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter von Mitgliedern der Spitaldirektion sowie von Klinik- und Institutsdirektoren;
  • Entscheid über öffentliche Ämter auf Bundes- und Kantonsebene, bei Exekutivämtern in Gemeinden und bei Legislativämtern in Gemeinden mit mehr als 100’000 Einwohnenden von Mitarbeitenden des USZ;
  • Entscheid in begründeten Ausnahmefällen gemäss Ziff. 8 der Weisung über die Weiterbeschäftigung von Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren nach Erreichen des Pensionierungsalters;
  • Bildung von Findungskommissionen zur Rekrutierung und Ernennung von Direktionsmigliedern.

Der Immobilienausschuss (IA-SR) behandelt alle Geschäfte im Bereich relevante baustrategische Fragen sowie Neubau USZ im Kernareal, die gestützt auf das USZG in die Kompetenz des Spitalrats respektive des Regierungs- oder Kantonsrats fallen oder von bedeutender politischer Tragweite sind.

Der IA-SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • untergeordnete Änderungen in der Projektorganisation und Teilprojektorganisation betreffend Planungs- und Ausführungsmodell;
  • untergeordnete Änderungen des Projektpflichtenhefts und Raumprogramms;
  • untergeordnete Änderungen des Terminrahmens;
  • untergeordnete Anpassungen des Projektpflichtenhefts;
  • untergeordnete Projektänderungen.

Der Strategieausschuss (SA-SR) bereitet strategische Geschäfte vor, die gestützt auf das USZG in die Kompetenz des Spitalrats respektive des Regierungs- oder Kantonsrats fallen und/oder von bedeutender politischer Tragweite sind. Dazu gehören: Arbeiten betreffend Eigentümerstrategie, Überarbeitung der Unternehmensstrategie und daraus abgeleitet die Medizin-, Forschungs-, Immobilien- und Digitalisierungsstrategie, Steuerung und Weiterentwicklung der strategischen Kooperationen usw.

Dem SA-SR sind keine Beschlussgeschäfte zugewiesen.

Kompetenzregelung zwischen Spitalrat und Spitaldirektion

 

Spitalrat

Die Funktionen und Aufgaben des Spitalrats sind in § 11 Abs. 1 bis 3 USZG vom 19. September 2005 geregelt.

 

Der Spitalrat

  • ist das oberste Führungsorgan;
  • ist verantwortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie;
  • schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab;
  • regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst Verträge ab;
  • erstattet der für das Gesundheitswesen zuständigen Direktion des Regierungsrats Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie;
  • stellt zuhanden des Regierungsrates Antrag für die Erhöhung oder Senkung des Dotationskapitals sowie für finanzielle Beiträge nach § 16 Abs. 2;
  • verabschiedet zuhanden des Regierungsrates den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts;
  • erlässt sein Organisationsreglement;
  • erlässt das Spitalstatut, das Personalreglement, das Finanzreglement, die Taxordnung sowie weitere Reglemente;
  • legt die Unternehmensstrategie fest;
  • legt die weiteren Leistungen gemäss § 3 Abs. 3 fest;
  • ernennt die Mitglieder der Spitaldirektion und legt den Vorsitz und dessen Kompetenzen fest;
  • ernennt die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren;
  • übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus;
  • behandelt Rekurse gegen Anordnungen der Spitaldirektion;
  • regelt die erstinstanzliche Entscheidbefugnis der Organe und Organisationseinheiten des Universitätsspitals;
  • sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem.

Die Organisation des Spitalrats ist im Organisationsreglement des Spitalrats des Universitätsspitals Zürich (OR SR) vom 16. Januar 2007, letztmals angepasst am 6. Oktober 2021, geregelt.

Soweit das USZG, das Spitalstatut oder andere Reglemente oder der Spitalrat in einem Beschluss eine Kompetenz nicht ausdrücklich an den Spitalrat oder andere Organe delegiert haben, ist die Spitaldirektion für Entscheidungen des USZ zuständig und verantwortlich.

 

Spitaldirektion

Die Funktionen und Aufgaben der Spitaldirektion sind in § 12 des USZG vom 19. September 2005 geregelt.

 

Die Spitaldirektion

  • ist das operative Führungsorgan des Universitätsspitals und vertritt dieses gegen aussen;
  • besteht aus der Leiterin oder dem Leiter der Verwaltung, des Pflegedienstes und des ärztlichen Dienstes. Sie kann mit Vertreterinnen oder Vertretern weiterer Bereiche erweitert werden. Der Spitalrat legt den Vorsitz und dessen Kompetenzen fest;
  • stellt die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung sicher;
  • erstellt den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Spitalrats;
  • erstellt den Entwicklungs- und Finanzplan zuhanden des Spitalrats;
  • führt alle weiteren Geschäfte, die keinem anderen Organ übertragen sind.

Im Übrigen richtet sich die Führungsorganisation nach dem Spitalstatut.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Spitaldirektion

Der Spitalrat wird grundsätzlich monatlich über die laufenden Geschäfte, Finanzen und wichtigen Ereignisse des USZ informiert.

Der Spitalrat wird periodisch über den Stand des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Revisionen am USZ informiert. Darüber hinaus erstattet die Spitaldirektion dem Spitalrat vier Mal im Jahr ausführlich Bericht über die finanzielle Entwicklung und den Umsetzungsgrad der Jahresziele. Der AA-SR sowie der Spitalrat erhalten zudem alle Berichte der Finanzaufsichts- und Jahresabschlussprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle, die Prüfberichte der internen Revision sowie der weiteren Spezialrevisionen. Es wird ein zentrales Inventar sämtlicher im Rahmen der verschiedenen Revisionen vorgeschlagenen Massnahmen geführt und die Umsetzung überwacht.

Das Universitätsspital Zürich hat 2014 das unternehmensweite Risikomanagement formalisiert und dabei das Drei-Linien-Modell (bis 2020 «Modell der drei Verteidigungslinien») herangezogen und mit dem COSO-ERM-Modell verknüpft. Das Drei-Linien-Modell unterstützt die Spitaldirektion und den Spitalrat bei der Identifikation und Bewirtschaftung von Risiken. Die erste Linie sieht primär eine Risikosteuerung in den Geschäftsbereichen und -prozessen vor (Management Controls), die zweite Linie wird durch interne Risiko-, Compliance- und Überwachungsfunktionen (Risk Controls) wahrgenommen, und die dritte Linie stellt als unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsinstanz die interne Revision dar (Assurance). Dieser Ansatz zeigt systematisch auf, mit welchen Instrumenten welche Risiken abgefangen werden sollen und wo allenfalls Lücken bestehen.

Jährlich werden aus den verschiedenen Risikomanagementinstrumenten die Top-Risiken USZ zusammengetragen, anhand eines gemeinsamen erweiterten Rasters für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass bewertet und standardisiert an die Spitaldirektion, den AA-SR sowie den Spitalrat und im Rahmen des Eigentümerreportings an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich kommuniziert. Zusätzlich werden die eingetretenen Risiken/Gefahren des abgelaufenen Geschäftsjahres pro Instrument zusammengetragen und einheitlich kommuniziert.

Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich führt gemäss Finanzkontrollgesetz des Kantons Zürich die Prüfung der Jahresrechnung des USZ sowie risikoorientierte Finanzaufsichtsprüfungen durch. Die Prüfmethode richtet sich nach den Schweizer Prüfungsstandards und den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA).

Die Interne Revision ist seit 2011 ausgelagert und wurde von 2019 bis 2022 von KPMG durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde das Mandat für die Interne Revision an EY übertragen. Die Prüfmethode richtet sich nach den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA). Das Prüfprogramm wird bei der Internen Revision basierend auf einer jährlichen strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Risikobeurteilung entwickelt und dem AA-SR zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet. Die Prüfungshandlungen (inklusive Jahresplanung) werden mit der Finanzkontrolle koordiniert. Die Prüfberichte umfassen die Umschreibung des Prüfgegenstands und des Vorgehens, die Prüffeststellungen, deren Bewertung, die Umsetzungsempfehlungen der Prüffirmen und die Stellungnahmen der für die Umsetzung verantwortlichen internen Stellen. Sie werden bei dem AA-SR abgenommen.

Zusätzlich zur Prüfung der Jahresrechnung sowie zu den risikoorientierten Finanzaufsichtsprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle und der Internen Revision finden weitere Spezialrevisionen durch Dritte statt. Dazu gehören die Kodierrevision der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich sowie die Revision des Staatsbeitrags durch die Gesundheitsdirektion.

Das Universitätsspital Zürich betreibt ein Internes Kontrollsystem IKS, das sich an das international anerkannte COSO-I-Rahmenwerk für die interne Kontrolle anlehnt. Beim Umfang sowie bei der Qualität werden die Mindestanforderungen des Schweizer Gesetzgebers gemäss Obligationenrecht berücksichtigt. Das Universitätsspital Zürich versteht das interne Kontrollsystem als Aufgabe zur kontinuierlichen Verbesserung der finanzrelevanten Prozesse. Das IKS soll unterstützend wirken bei der Einhaltung von Gesetzen, internen sowie externen Vorschriften, beim Schutz des Geschäftsvermögens, bei der Aufdeckung von Fehlern und Unregelmässigkeiten sowie bei der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung und die finanzielle Berichterstattung.

Im Universitätsspital Zürich ist Corporate Compliance der CEO unterstellt. Der Spitalrat trägt als oberstes Führungsorgan die Verantwortung für die Compliance, weshalb auch eine direkte Berichtslinie zum Spitalrat besteht. Das Universitätsspital Zürich betreibt eine Compliance, die sich am ISO-Standard 37301:2021 für Compliance-Managementsysteme ausrichtet. Ziel des Compliance-Managementsystems ist es, das Universitätsspital Zürich sowie dessen Organe und Mitarbeitenden bei der Sicherstellung der Compliance mittels Compliance-Weisungen, Beratung, Schulung, Fallmanagement sowie weiterer Massnahmen zu unterstützen, um die negativen Folgen von Non-Compliance zu vermeiden. Grundlage für das Compliance-Managementsystem bildet die Compliance-Risikobeurteilung. Diese wird mit dem Risikomanagement des Universitätsspitals Zürich koordiniert und ist Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagement-Berichtswesens. Der Spitalrat wird regelmässig über die Arbeit der Compliance im Universitätsspital Zürich informiert.

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