Reduktion der Arbeitszeit für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
Das USZ hat im Jahr 2024 wichtige Fortschritte bei den Arbeitsbedingungen der Assistenzärztinnen und -ärzte (AA) erzielt. Nachdem der Verband Zürcher Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO Zürich) den Gesamtarbeitsvertrag per 31.12.2023 gekündigt hatte, musste eine neue Grundlage für die Arbeitszeit der Assistenzärztinnen und -ärzte gefunden werden. Die Kritik der Assistenzärzteschaft und des VSAO Zürich an der bisherigen Praxis war, dass die im Arbeitsgesetz festgelegte Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche nicht mehr zeitgemäss ist. Zudem wurde aus Sicht der Assistenzärzteschaft und des VSAO Zürich der Anspruch auf strukturierte Weiterbildung innerhalb der Arbeitszeit nur ungenügend erfüllt.
In konstruktiven Gesprächen konnte sich das USZ mit den AA und in der Folge mit dem VSAO Zürich darauf einigen, die wöchentliche Sollarbeitszeit in den nächsten vier Jahren schrittweise von 50 auf 46 Stunden (42 Stunden klinische Tätigkeit plus 4 Stunden strukturierte Weiterbildung) pro Woche zu reduzieren. Der erste Schritt (45 Stunden klinische Tätigkeit plus 4 Stunden strukturierte Weiterbildung) gilt ab 1. Januar 2025, danach soll die klinische Arbeitszeit in drei Jahren jeweils um eine Stunde auf schliesslich 42 Stunden reduziert werden.
Die Reduktion der Arbeitszeit soll durch eine Optimierung der Arbeitsabläufe und eine Reduktion der administrativen Tätigkeiten erreicht werden. Diese Bestrebungen sind Teil der «Strategie USZ 2030», mit der die Patientenorientierung gestärkt, die medizinische Qualität weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden noch besser Rechnung getragen werden soll. In verschiedenen Workshops haben Vertreterinnen und Vertreter aller Hierarchiestufen der Ärzteschaft unter der Leitung der Ärztlichen Direktion konkrete Massnahmen erarbeitet, um die Assistenzärztinnen und -ärzte von administrativen Aufgaben zu entlasten. Beispiele sind die Optimierung des Visitenprozesses, der Einsatz von Spracherkennungstools zur effizienten Erstellung von Arztberichten, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Dienstplanung und im Berichtswesen sowie die Organisation und Delegation von nicht ärztlichen Aufgaben an andere Berufsgruppen.
Ein zweites Handlungsfeld zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen war die Stärkung der strukturierten Weiterbildung der Assistenzärztinnen und -ärzte. In mehreren Arbeitsgruppen wurden Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Diese werden nun unter Federführung der Ärztlichen Direktion in den Kliniken und Instituten umgesetzt.