Zum Inhalt springen
Weitere Informa­tionen

Revisions­stelle und Aufsicht

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle wird nicht gewählt, sondern ist von Gesetzes wegen bestimmt. Das Universitätsspital Zürich unterliegt als öffentlich-rechtliche Anstalt der Finanz­aufsicht der Finanzkontrolle des Kantons Zürich. Die Finanz­kontrolle ist das oberste Finanz­aufsichts­organ des Kantons und unter­stützt den Kantons­rat bei der Ausübung der Ober­aufsicht sowie den Regierungsrat, seine Direktionen, die Staats­kanzlei und die obersten kantonalen Gerichte bei ihren Auf­sichts­aufgaben. Die Finanz­aufsicht der Finanz­kontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungs­mässigkeit, der Recht­mässigkeit, der Wirt­schaftlich­keit, der Zweck­mässigkeit und der Sparsamkeit der Haushalts­führung sowie der Wirksam­keits­kontrollen. Die Prüfung durch die Finanz­kontrolle erfolgt nach allgemein anerkannten Revisions­grundsätzen. Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Finanz­kontroll­gesetz des Kantons Zürich geregelt.

Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist der verantwortliche leitende Revisor der Finanz­kontrolle des Kantons Zürich Lukas Borner.

 

Revisions- und Beratungshonorare der Revisionsstelle

Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich stellte im Berichtsjahr 2024 für ihre gesetzlich vorgesehenen Prüfungen (Prüfung der Konzernrechnung sowie Finanzaufsichtsprüfungen) ein Honorar von insgesamt 160’000 CHF in Rechnung (Vorjahr: 160’000 CHF).

Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich hat im Berichtsjahr keine weiteren Dienstleistungen (zum Beispiel Unternehmensberatung) erbracht.

 

Aufsicht durch den Regierungsrat des Kantons Zürich

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beaufsichtigt das USZ gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich sowie den Richtlinien über die Public Corporate Governance des Kantons Zürich, vom Regierungsrat verabschiedet am 29. Januar 2014, revidiert per 3. Juli 2019. Der Regierungsrat legt unter anderem die Leistungsaufträge sowie die Eigentümerstrategie fest und überprüft deren Umsetzung.

 

Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit des Kantons Zürich ABG

Neben der Aufsichtspflicht der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich übt der Kantonsrat gemäss Kantonsratsgesetz und Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG) die Oberaufsicht über das Universitätsspital aus.