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Spitalrat & Spitaldirektion
Das Universitätsspital Zürich verpflichtet sich zu einer offenen, transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und strebt dabei ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle an. Das Universitätsspital Zürich lehnt sich bei der Struktur der Berichterstattung an die Richtlinie betreffend Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange an.

Spitalrat

Mitglieder des Spitalrats

Der Spitalrat ist das oberste Führungsorgan des Universitätsspitals. Die fünf bis sieben ordentlichen Mitglieder werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt. Die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt. Die Mitglieder nehmen innerhalb des USZ keine Exekutivfunktionen wahr. Die Mitglieder des Spitalrats waren zuvor weder in der Spitaldirektion des USZ noch in der ZWZ AG tätig und stehen auch nicht in wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit dem USZ oder der ZWZ AG. Der Spitalrat konstituiert sich selbst.

 

Zusammensetzung per 31. Dezember 2024

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

1993–1997 Finanzchef Kantonsspital Zug, 1997–2007 Inhaber AZ Treuhand Consulting/AZ AG, 2008–2011 Partner H Focus AG, 2011–2017 Partner KPMG Healthcare, 2017–2021 CEO des Stadtspitals Zürich mit den Standorten Waid und Triemli, Dozent H+ Bildung, seit 2021 Spitalratspräsident am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Präsident Stiftung Kliniken Valens, VR Swiss Professional Recruiting AG, VR Mühlerama Seon AG, VR BlueCare AG.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

2002–2005 Leiterin Pflege/Gesundheitsberufe und sodann Leiterin Dienstleistungen sowie stv. Direktorin am Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe WE’G, Aarau und Zürich, 2005–2021 Pflegedirektorin Psychiatrische Dienste Kanton Thurgau, bis 2020 Präsidentin Swiss Nurse Leaders, 2015–2021 Direktorin Pflege, MTD, Soziale Arbeit UPK Basel, seit 2021 selbständig tätig in diversen Mandaten, Unter­richts­tätigkeit im Gesund­heitswesen, seit 2019 Mitglied und seit 2022 Vizepräsidentin des Spital­rats am Universitäts­spital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Stiftungsrätin Mansio Münsterlingen, Mitglied Fachbeirat Berner Fachhochschule Gesundheit.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 1988 Rechtsanwalt bei Homburger AG, zuvor als Rechtsanwalt in Genf tätig, seit 1994 Partner bei Homburger AG, Rechts­anwalts­kanzlei, Fachbereiche Wett­bewerb/Regulierung, Gesell­schafts­recht/Trans­aktionen, White Collar/Investigations, Private Clients und Versicherungen, seit 2015 Mitglied des Spitalrats am Universitäts­spital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

VR-Präsident Interwac Holding AG, VR Thomas De La Rue SA, Geschäfts­führungs­mitglied Wacker Familien­gesell­schaft mbH & Co. KG und Wacker-Werke GmbH & Co. KG, München.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

1998–2014 verschiedene mehrjährige Tätigkeiten in den Bereichen Pflege, Wirtschaftsprüfung und Projektmanagement, 2004–2014 Geschäftsführerin der Schweizerischen Muskelgesellschaft in Zürich, 2014–2017 Bereichsleiterin Alter und Pflege der Stadt Winterthur, 2006–2020 Mitglied (Vizepräsidentin) des Spitalrats der Spitäler Schaffhausen, seit 2017 selbstständige Tätigkeit: Verwaltungsmandate, Projektbegleitungen, Geschäftsführung auf Mandatsbasis und Dozententätigkeit, seit 2017 Geschäftsführerin der kantonalen OdAs Gesundheit und Soziales (KOGS), seit 2020 Dozentin Fachhochschule OST, Lehrgangsleitung Management im Gesundheitswesen, seit 2019 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

VR Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden, VR xundart AG, VR Kurhaus Bergün AG.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

1998–2006 Leitung Zentralsekretariat des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (1993–1998 Geschäftsführender Sekretär) sowie Mitglied des Bankrats der SNB und der Wettbewerbskommission, 2007–2012 Leitung Direktion für Arbeit im SECO, 2012–2021 Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Titularprofessor/Dozent für schweizerische Wirtschafts- und Finanzpolitik, Universitäten Lausanne und Bern, seit 2021 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Präsident Stiftung Kongresshaus Zürich, Präsident Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushaltes (März bis August 2024).

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 2011 Professor für Medizininformatik an der BFH, seit 2017 Fachbereichsleiter Medizininformatik, BFH, Gründer mehrerer Start-up-Unternehmen im Bereich Informatik in der medizinischen Forschung und in Behandlungsabläufen, Geschäftsführer Holm Media GmbH bis November 2024, seit Dezember 2024 Geschäftsführer Holm EduCon GmbH, seit 2021 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

VR Berner Bildungszentrum Pflege AG, VR Genossenschaft Alterszentrum Brüggli in Dulliken (bis Dezember 2024), Gemeinderat Starrkirch-Will.

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 2005 Direktorin Departement Medizinische Dienste und Chefärztin Radiologie, Kantonsspital Baden, seit 2005 Titularprofessur für Diagnostische Radiologie, Universität Zürich, seit 2010 Mitglied der Geschäftsleitung, Kantonsspital Baden, seit 2023 Mitglied des Spitalrats am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Co-Kursdirektorin International Diagnostic Course Davos (IDKD), VR Labor Team W AG und Genui 32 AG, Goldach, Mitglied Kommission Lehre, Universität Zürich, Mitglied Beirat Klinische Forschung ETH@KSB, Vorstandsmitglied International Society for Strategic Studies in Radiology IS3R, Mitglied Core-Team MIBB Arbeitsgruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Senologie (bis Dezember 2024).

Berufliche Laufbahn und Tätigkeit

seit 2003 Chefärztin für Entwicklung und Wachstum Universitäts-Kinderklinik Genf, seit 2003 ordentliche Professorin für Pädiatrie, Vizedekanin Medizinische Fakultät Universität Genf bis 2023, aktive Forschung im Bereich der Neurowissenschaften, seit 2019 Universitätsrätin Universität Zürich, seit 2020 als Vertreterin des Universitätsrats UZH im Spitalrat am Universitätsspital Zürich.

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

Stiftungsratsmandate bei der Foundation PrimEnfance (Genf), Foundation Gertrude Von Meissner (Basel) und Nestlé Foundation (Präsidentin), Fondation pour la recherche médicale (Genf), Vizepräsidentin der International Society for Magnetic Resonance in Medicine (ISMRM).

Hauptberufliche Tätigkeit

Generalsekretärin Spitalrat USZ

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

keine.

Hauptberufliche Tätigkeit

Generalsekretärin Spitalrat USZ

Mandate (VR-, Stiftungsratsmandate etc.) und Ämter

keine.

* Ein Mitglied des Universitätsrats ist im Spitalrat mit beratender Stimme vertreten, vgl. §10 Abs. 4 USZG.

 

 

Änderungen im Jahr 2024

Die für das Gesundheitswesen zuständige Direktion des Regierungsrats ist im Spitalrat mit beratender Stimme vertreten, vgl. §10 Abs. 4 USZG. Die Gesundheitsdirektion wurde bis 30. September 2024 durch Dr. iur. HSG, RA Deborah Staub vertreten. Per Ende 2024 war der Sitz der Vertretung der Gesundheitsdirektion vakant.

 

Wahl und Amtszeit des Spitalrats

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich (aktuelle Amtsperiode: 2023–2027). Der Regierungsrat des Kantons Zürich regelt die Wahl und die Abberufung des Spitalrats. Die Mitglieder des Spitalrats werden vom Regierungsrat des Kantons Zürich gewählt, die Wahl wird vom Kantonsrat des Kantons Zürich genehmigt.

 

Arbeitsweise des Spitalrats

Der Spitalrat tagt auf Einladung des Präsidiums. 2024 hat sich der Spitalrat zu 12 ordentlichen und 3 ausserordentlichen Sitzungen getroffen. An den Sitzungen des Spitalrats nehmen in der Regel Mitglieder der Spitaldirektion teil. Sie haben Antrags-, aber kein Stimmrecht.

Der Spitalrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er fällt seine Entscheide mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid.

Haupt-, Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter von Spitalratsmitgliedern sind zulässig, wenn sich die Tätigkeit bzw. das Amt aufgrund der zeitlichen Belastung mit der Funktion als Mitglied des Spitalrats vereinbaren lässt, dadurch das USZ nicht konkurrenziert wird und die Interessen des USZ davon nicht beeinträchtigt werden. Sie werden dem Präsidium vor Aufnahme der Tätigkeit, des Amts gemeldet, periodisch aktualisiert und im Internet und im Geschäfts­bericht USZ veröffentlicht. Ist in Bezug auf ein vom Spitalrat zu behandelndes Geschäft die Vereinbarkeit der Haupt-/Neben­beschäftigung bzw. des öffentlichen Amts nicht gegeben, tritt das Mitglied des Spitalrats in den Ausstand.

Bei Interessenkonflikten benachrichtigt das Spitalratsmitglied das Präsidium. Die Mitglieder des Spital­rats legen Interessen­bindungen auf der Webseite offen. Sie treten bei Geschäften in den Ausstand, die ihre eigenen Interessen oder diejenigen von ihnen nahestehenden natürlichen Personen oder juristischen Personen betreffen (Mutter-, Tochter- oder Schwester­gesell­schaften des USZ gelten nicht als nahe­stehende Personen). Die Sitzungen werden protokolliert.

Interne Organisation

Aufgabenteilung im Spitalrat 

Spitalratsmitglied Audit­­aus­schuss Personal­ausschuss Immobilien­ausschuss Strategie­ausschuss
André Zemp, Betriebsökonom FH X X
Regula Lüthi, RN, MPH X Vorsitz X
Franz Hoffet, Dr. iur. LL.M. RA Dr. Franz Hoffet nimmt zusätzlich Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr, namentlich als Referent in den beim Spitalrat hängigen Rekursverfahren. X Vorsitz X
Franziska Mattes, lic. oec. HSG, MPH X
Serge Gaillard, Dr. oec. publ. X X Vorsitz
Jürgen Holm, Prof. Dr. sc. nat. ETH X X Vorsitz
Rahel Kubik, Prof. Dr. med., MPH X

Ausschüsse

Der Spitalrat hat vier ständige Ausschüsse definiert, welche grundsätzlich alle Geschäfte des Spitalrats vorberaten und in Ausnahmefällen in eigener Kompetenz Beschluss fassen. Pro Ausschuss hat der Spitalrat ein Reglement erlassen, worin der Zuständigkeitsbereich und die Beschlusskompetenzen des jeweiligen Ausschusses beschrieben werden. Jeder Ausschuss besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern des Spitalrats. Die Ausschüsse tagen grundsätzlich sechsmal jährlich. An den Sitzungen ist die Spitaldirektion in der Regel durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertretung sowie einem weiteren Spitaldirektionsmitglied vertreten. Die Sitzungsprotokolle werden allen Spitalratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Der Auditausschuss (AA-SR) unterstützt und begleitet den Spitalrat in Bezug auf alle Geschäfte im Bereich Finanzen, Controlling, Audit und Compliance. Der AA-SR hat sich laufend ein unabhängiges Urteil über die finanzielle Verfassung des Universitätsspitals zu bilden, indem er die finanzielle Entwicklung verfolgt und mit der CEO und dem CFO sowie der externen und internen Revision erörtert.

Der AA-SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • Genehmigung der Aufnahme von Fremdmitteln im Rahmen von Budget, Eigentümer- und Unternehmensstrategie;
  • Definition der Anforderungen an das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Beurteilung von deren Angemessenheit und Funktionsfähigkeit;
  • Genehmigung des Prüfplans; Auftragserteilung an die Finanzkontrolle (externe Revision) für Prüfungen ausserhalb der Finanzaufsicht, Wahl der internen Revision; Auftragserteilung an die interne Revision und Abnahme der Prüfberichte der externen und internen Revision.

Der Personalausschuss (PA-SR) behandelt alle Geschäfte im Bereich Personal und Führung, Unter­nehmens­­kultur sowie Beschwerde­management, die gestützt auf das USZG in die Kompetenz des Spitalrats fallen.

Der PA-SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • Erlass von Anstellungsverfügungen sowie Abschluss von Anstellungs­verträgen, gestützt auf Anstellungs­beschlüsse des Spitalrats;
  • Erlass von Kündigungs­verfügungen sowie Abschluss von Trennungs­vereinbarungen, gestützt auf Trennungs­beschlüsse des Spitalrats;
  • Festsetzung der Lohn­entwicklung und der variablen Lohn­anteile auf Antrag der/des Vorsitzenden der Spital­direktion/CEO;
  • Erlass weiterer personal­rechtlicher Verfügungen für Personen, deren Anstellungs­behörde der Spitalrat ist, insbesondere vorsorgliche Massnahmen in dringlichen Fällen;
  • Entscheid über Neben­beschäftigungen und öffentliche Ämter von Mitgliedern der Spitaldirektion;
  • Bildung von Findungs­kommissionen zur Rekrutierung und Ernennung von Direktions­mitgliedern.

Der Immobilienausschuss (IA-SR) behandelt alle Geschäfte in den Bereichen relevante baustrategische Fragen sowie Neubau USZ im Kernareal, die gestützt auf das USZG in die Kompetenz des Spitalrats bzw. des Regierungs- oder Kantonsrats fallen oder von bedeutender politischer Tragweite sind.

Der IA-SR beschliesst abschliessend über nachfolgende Geschäfte (Beschlussgeschäfte):

  • untergeordnete Änderungen in der Projektorganisation und Teilprojektorganisation betreffend Planungs- und Ausführungsmodell;
  • untergeordnete Änderungen des Projektpflichtenhefts und Raumprogramms;
  • untergeordnete Änderungen des Terminrahmens;
  • untergeordnete Anpassungen des Projektpflichtenhefts;
  • untergeordnete Projektänderungen.

Der Strategieausschuss (SA-SR) bereitet strategische Geschäfte vor, die gestützt auf das USZG in die Kompetenz des Spitalrats bzw. des Regierungs- oder Kantonsrats fallen und/oder von bedeutender politischer Tragweite sind. Dazu gehören Arbeiten betreffend Eigen­tümer­strategie, Überarbeitung der Unternehmens­strategie und daraus abgeleitet der Medizin-, Forschungs-, Immobilien- und Digi­tali­sie­rungs­strategie sowie der Steuerung und Weiter­entwicklung der strategischen Kooperationen usw.

Dem SA-SR sind keine Beschluss­geschäfte zugewiesen.

Kompetenzregelung zwischen Spitalrat und Spitaldirektion

 

Spitalrat

Die Funktion und Aufgaben des Spitalrats sind in § 11 bis § 11e USZG vom 19. September 2005 geregelt.

 

Der Spitalrat

  • ist das strategische Führungsorgan des Universitätsspitals;
  • erlässt das Spitalstatut, das Personalreglement, das Finanzreglement, die Taxordnung und weitere wichtige Reglemente;
  • ist verantwortlich für die Erfüllung der Leistungsaufträge und die Umsetzung der Eigentümerstrategie;
  • legt die Unternehmensstrategie unter Beachtung der Eigentümerstrategie fest und erteilt der Spital­direktion die für die Umsetzung erforderlichen Weisungen;
  • beschliesst den Entwicklungs- und Finanzplan;
  • legt die Infrastruktur- und Investitions­planung fest;
  • beantragt dem Regierungsrat die Erteilung von Leistungs­aufträgen gemäss § 3 Abs. 1 und 2;
  • schliesst Leistungs­vereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab;
  • regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst dazu Verträge ab;
  • legt die weiteren Leistungen gemäss § 3 Abs. 3 fest;
  • beantragt dem Regierungsrat die Verwendung des Gewinns oder die Deckung des Verlusts;
  • beantragt dem Regierungsrat die Erhöhung oder Senkung des Dotationskapitals und die Bereit­stellung weiterer Mittel gemäss § 16 Abs. 2;
  • beschliesst über Auslagerungen, Beteiligungen und Gesellschafts­gründungen gemäss § 7;
  • ernennt die Vorsitzende, den Vorsitzenden oder zwei Personen als Co-Vorsitz und die weiteren Mitglieder der Spitaldirektion;
  • übt die unmittelbare Aufsicht über das Univer­sitäts­spital aus. In ausser­ordentlichen Situationen kann er in das operative Geschäft eingreifen;
  • sorgt für die Führung eines Risiko­managements, eines Compliance­managements und eines internen Kontrollsystems;
  • informiert den Regierungsrat über den Stand und die Entwicklungen des Universitäts­spitals;
  • erstattet der für das Gesundheits­wesen zuständigen Direktion des Regierungsrats Bericht über die Umsetzung der Eigentümer­strategie des Regierungsrates;
  • beschliesst den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.

Die Organisation des Spitalrats ist im Organisations­reglement des Spitalrats des Universitäts­spitals Zürich (OR SR) vom 16. Januar 2007, letztmals angepasst am 6. Dezember 2023 (Totalrevision), geregelt.

Soweit das USZG, das Spitalstatut oder andere Reglemente oder der Spitalrat in einem Beschluss eine Kompetenz nicht ausdrücklich an den Spitalrat oder andere Organe delegiert haben, ist die Spital­direktion für Entscheidungen des USZ zuständig und verantwortlich.

 

Spitaldirektion

Die Funktionen und Aufgaben der Spitaldirektion sind in § 12 des USZG vom 19. September 2005 geregelt.

 

Die Spitaldirektion

  • ist das oberste operative Führungsorgan des Universitätsspitals;
  • gewährleistet die einwandfreie Führung des Spitalbetriebs;
  • gewährleistet die Erfüllung der Leistungs­aufträge;
  • stellt die Behandlungs­qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung sicher;
  • stellt die rechtskonforme Rechnungslegung sicher;
  • ernennt und entlässt nach Konsultation des Spital­rates die Leiterinnen und Leiter der obersten Organisationseinheiten;
  • führt alle weiteren Geschäfte, die weder dem Spitalrat noch einer anderen Organisationseinheit übertragen sind;
  • stellt dem Spitalrat Antrag bei den von ihm zu beschliessenden Geschäften, soweit das Spitalstatut keine Ausnahme vorsieht oder der Spitalrat das Geschäft nicht selbst an die Hand nimmt;
  • stellt die Zusammenarbeit mit der Universität Zürich in der Forschung, Lehre und akademischen Nachwuchs­förderung sicher.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Spitaldirektion

Der Spitalrat wird grundsätzlich monatlich über die laufenden Geschäfte, Finanzen und wichtigen Ereignisse des USZ informiert.

Der Spitalrat wird periodisch über den Stand des Risikomanagements, des Internen Kontrollsystems (IKS) und der Revisionen am USZ informiert. Darüber hinaus erstattet die Spitaldirektion dem Spitalrat vier Mal im Jahr ausführlich Bericht über die finanzielle Entwicklung und den Umsetzungsgrad der Jahresziele. Der AA-SR sowie der Spitalrat erhalten zudem alle Berichte der Aufsichts- und Jahresabschlussprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle, die Prüfberichte der internen Revision sowie der weiteren Spezialrevisionen. Es wird ein zentrales Inventar sämtlicher im Rahmen der verschiedenen Revisionen vorgeschlagenen Massnahmen geführt und die Umsetzung überwacht.

Das USZ hat 2014 das unternehmensweite Risiko­management formalisiert und im Rahmen dessen das 3-Linien-Modell implementiert. Dieses Modell unterstützt die Spital­direktion und den Spitalrat bei der Bewirtschaftung von Risiken. Die erste Linie umfasst primär eine Risikos­teuerung in den Geschäfts­bereichen und -prozessen (Management Controls). Die zweite Linie wird durch interne Risiko-, Compliance- und Überwachungs­funktionen (Risk Controls) verantwortet. Die dritte Linie stellt die interne Revision als unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungs­instanz dar (Assurance).

Jährlich werden aus den verschiedenen Risiko­management­instrumenten die Top-Risiken USZ zusammen­getragen, anhand eines gemeinsamen erweiterten Rasters für Eintritt­swahrschein­lichkeit und Schadens­ausmass bewertet und standardisiert an die Spitaldirektion, den AA-SR sowie den Spitalrat und im Rahmen des Eigen­tümer­reportings an die Gesundheits­direktion des Kantons Zürich kommuniziert.

Die Finanzkontrolle des Kantons Zürich führt gemäss Finanzkontrollgesetz des Kantons Zürich die Prüfung der Konzernrechnung des USZ sowie risikoorientierte Aufsichtsprüfungen durch. Die Finanzkontrolle prüft nach allgemein anerkannten berufsständischen Grundsätzen der Revision und der Aufsicht, insbesondere den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH).

Die interne Revision ist seit 2011 ausgelagert und wird seit 2023 von EY durchgeführt. Die Prüfmethode richtet sich nach den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA). Das Prüfprogramm wird bei der Internen Revision basierend auf einer jährlichen strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Risikobeurteilung entwickelt und dem AA-SR zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet. Die Prüfungshandlungen (inklusive Jahresplanung) werden mit der Finanzkontrolle koordiniert. Die Prüf­berichte umfassen die Umschreibung des Prüf­gegenstands und des Vorgehens, die Prüf­feststellungen, deren Bewertung, die Umsetzungs­empfehlungen der Prüf­firmen und die Stellung­nahmen der für die Umsetzung verantwortlichen internen Stellen. Sie werden vom AA-SR abgenommen.

Zusätzlich zur Prüfung der Jahresrechnung sowie zu den risikoorientierten Aufsichtsprüfungen der Kantonalen Finanzkontrolle und der internen Revision finden weitere Spezialrevisionen durch Dritte statt. Dazu gehören die Kodierrevision der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich sowie die Revision des Staatsbeitrags durch die Gesundheitsdirektion.

Das Universitätsspital Zürich betreibt ein Internes Kontroll­system IKS, das sich an das international anerkannte COSO-I-Rahmen­werk für die interne Kontrolle anlehnt. Beim Umfang sowie bei der Qualität werden die Mindest­anforderungen des Schweizer Gesetz­gebers gemäss Obligationen­recht berück­sichtigt. Das Univer­sitäts­spital Zürich versteht das interne Kontroll­system als Aufgabe zur kontinuierlichen Verbesserung der finanz­relevanten Prozesse. Das IKS soll unter­stützend wirken bei der Einhaltung von Gesetzen, internen sowie externen Vorschriften, beim Schutz des Geschäfts­vermögens, bei der Aufdeckung von Fehlern und Unregel­mässigkeiten sowie bei der Erfüllung der Anforderungen an die Durch­führung und die finanzielle Bericht­erstattung.

Das Corporate Compliance Office des Univer­sitäts­spitals Zürich ist als Teil des integralen Risiko- und Sicher­heits­managements in der Direktion Corporate Center Funktionen angesiedelt. Zudem besteht eine direkte Bericht­erstattung des Chief Compliance Officer an die CEO und den Spitalrat. Das Univer­sitäts­spital Zürich betreibt eine Compliance, die sich am ISO-Standard 37301:2021 für Compliance-Management­systeme ausrichtet. Ziel des Compliance-Managementsystems ist es, das Univer­sitäts­spital Zürich sowie dessen Organe und Mitarbeitende bei der Sicherstellung der Compliance mittels Compliance-Weisungen, Beratung, Schulung, Fall­management sowie weiterer Mass­nahmen zu unterstützen, um die negativen Folgen von Non-Compliance zu vermeiden. Die Grund­lage für das Compliance-Management­system bildet die Compliance-Risiko­beurteilung. Diese wird mit dem Risiko­management des Universitäts­spitals Zürich koordiniert und ist Bestandteil des unternehmens­weiten Risikomanagement-Berichtswesens. Der Spitalrat wird regel­mässig über die Arbeit der Compliance im Univer­sitäts­spital Zürich informiert.

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